Dürfen Mieter Haustiere Verbieten
Eine klausel im mietvertrag wonach alle haustiere nur mit zustimmung des vermieters gehalten werden dürften ist ebenso unzulässig wie ein grundsätzliches tierhaltungsverbot.
Dürfen mieter haustiere verbieten. Im mietvertrag findet sich regelmäßig eine bestimmung zur tierhaltung. Einen hund in der mietwohnung ohne erlaubnis zu halten kann zur kündigung führen. Kleintiere darf der vermieter nicht verbieten bestätigt gunther geiler geschäftsführer des deutschen mieterbundes in nürnberg. Tatsächlich findet man in den meisten mietverträgen solche klauseln.
Im mietrecht ist das oft auch eine einzelfallentscheidung. Dies gilt erst recht wenn sich im mietvertrag keine regelung zur tierhaltung findet oder die tierhaltung pauschal verboten ist. Einige tierarten bedürfen einer haltungserlaubnis im mietvertrag ist bezüglich der tierhaltung die klausel üblich dass haustiere nur mit zustimmung des vermieters gehalten werden dürfen. Ein weiteres urteil zeigt.
Allerdings räumt das bgh urteil mietern das recht ein im begründeten einzelfall vom hunde oder katzenverbot abzuweichen. Um tiere in der mietwohnung gibt es immer wieder streit. Das hat der bundesgerichtshof bgh bereits 1993 entschieden da dies eine benachteiligung des mieters bedeutet bgh az. Das ist dann der fall wenn die störfaktoren überwiegen.
Ein vermieter darf das halten von katzen oder hunden nicht generell verbieten. Trotzdem gibt es einige tierarten die nur mit expliziter erlaubnis des vermieters gehalten werden dürfen. Hier ein artikel darüber wann der vermieter einen hund erlauben muss. Dennoch kann es dazu kommen dass deine tierischen mitbewohner ausziehen müssen.
Sie verursachen zumeist keine probleme lassen die wohnung ganz und stören die nachbarn nicht. Wichtig zu wissen ist hier dass ein grundsätzliches verbot von haustieren nicht zulässig ist. Vermieter haben oft angst vor beschädigungen und mieter fühlen sich durch ein verbot eingeschränkt. Auf die frage was ist erlaubt und was ist verboten gibt es dennoch keine allgemeingültige pauschale antwort.
Mit rechtsprechung vom 20. Der vermieter hat kein generelles recht das halten von haustieren zu verbieten wie ein höchstrichterliches urteil zeigt. März 2013 bestätigte der bundesgerichtshof. Gemäß des überwiegenden teils der rechtsprechung zählen katzen im mietrecht zu den kleintieren.